Ein guter Tag für Österreich und EuroGas !

Auch in Österreich lohnt sich jetzt Korruption nicht mehr :

Wiener Straflandesgericht verurteilt Österreichs Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu 8 Jahren Gefängnis wegen Korruption, Untreue, Beweismittelfälschung und Bestechungsannahme

Auch Grasser‘s zahlreiche Korruptions-Kohorten erhalten hohe Gefängnisstrafen

EuroGas erstattet jetzt über ihre US Anwaltsfirma Baker McKenzie Strafanzeigen gegen niederösterreichische Schmid Industrieholding GmbH (SIH), Robert Schmid et al, sowie gegen SIH’s österreichische Banken bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien sowie Multi-Milliarden Dollar Schadensersatzklage vor US Federal Court

Grasser, Meischberger und weitere Angeklagte zu hohen Haftstrafen verurteilt

Der Richtersenat sieht Korruption im Buwog-Prozess als erwiesen an. Grassers Anwälte sprechen von einem glatten Fehlurteil und legen Berufung ein

Renate Graber, Nora Laufer, Andreas Schnauder 4. Dezember 2020,

Was da wohl am Ende herauskommen würde, nach 16 Jahren Ermittlungen, Anklage und Mega- Korruptionsprozess rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und andere Vorgänge? Das Land blickte mit Spannung in Richtung Straflandesgericht Wien, die Angeklagten voller Nervosität auf die Urteilsverkündung durch Marion Hohenecker im Buwog-Prozess, der am Freitag endete. Die Vorsitzende des Richtersenats gab kurz nach Beginn des letzten Verhandlungstags, um 10.37 Uhr, die Entscheidung bekannt.

Und die hat es in sich. Karl-Heinz Grasser, Finanzminister ab dem Jahr 2000 und Liebling des damaligen Kanzlers Wolfgang Schüssel (ÖVP), wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung – diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sieht Hohenecker erhärtet. Grasser hat demnach den entscheidenden Tipp beim Verkauf der Buwog gegeben.

Dank der Insiderinformation konnte das letztlich siegreiche Konsortium um die Immofinanz mit einem kleinen Aufschlag die Immobilien an sich reißen, meint der Richtersenat. „Nur Grasser kommt als Informant in Frage“, so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne.

 

Tippgeber Grasser

Verraten hat Grasser, der als Finanzminister für die Privatisierung der Buwog und anderer Wohnungsgesellschaften zuständig war, die Information demnach an Walter Meischberger, an seinen Trauzeugen. Der Lobbyist gab den Tipp dann an den Lobbyisten Peter Hochegger weiter. Der kassierte die von einer Immofinanz-Gesellschaft auf eine zypriotische Briefkastenfirma überwiesenen 9,6 Millionen Euro und teilte sie auf.

Der Vorteil dieser Information habe dazu geführt, dass das sogenannte Österreich-Konsortium den Zuschlag erhalten habe, erklärte Hohenecker. Sie sieht es auch als erwiesen an, dass die Provisionen dann auf die Involvierten – darunter Grasser – aufgeteilt worden seien. Die weiteren Profiteure: Meischberger und der FPÖ-nahe Makler Ernst Karl Plech, der auch Vorsitzender des Buwog-Aufsichtsrats war. Die Gelder flossen demnach über gut getarnte Konten, die mittlerweile zu Berühmtheit gelangt sind. Konto „Natalie“ wird Meischberger zugerechnet, Konto „Karin“ Plech und Konto 400.815 Grasser.

 

Umfassende Spurenverwischung

Wenn es eine zulässige Provision gewesen wäre, hätte es die „umfassende Spurenverwischung“ nicht geben müssen, sagte die Richterin. Die Gelder sind ja über Zypern, Delaware und so weiter geflossen. „Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein“, sagte die Richterin. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Grassers Anwälte kündigten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof an. Manfred Ainedter sprach von einem glatten Fehlurteil, das dem „enormen Verurteilungsdruck“ geschuldet gewesen sei.

Zudem hielt Hohenecker fest, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine „Infrastruktur zur Verschleierung“ geschaffen worden. Grassers Ausführungen zum „Schwiegermuttergeld“, wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien „abwegig und widerlegt“.

 

Weitere Freiheitsstrafen  

Auch die weiteren Hauptangeklagten wurden verurteilt. Meischberger, der frühere FPÖ- Generalsekretär, fasste sieben Jahre Haft aus. Er nahm das Urteil ruhig auf – und verließ darauf den Gerichtssaal.

Besonders bitter fiel der Freitag für Peter Hochegger aus. Der frühere PR-Berater und Lobbyist hatte schon vor knapp drei Jahren ausgepackt. Sein Teilgeständnis hat für ihn aber einen bitteren Beigeschmack: sechs Jahre Zusatzstrafe – ebenfalls nicht rechtskräftig. Hohenecker sprach von taktischen Einlassungen, ohne Beitrag zur Wahrheitsfindung. (Andreas Schnauder, Renate Graber, Nora Laufer, 4.12.2020)