IN EIGENER SACHE
Der Verwaltungsrat von EuroGas AG hält es für seine Pflicht, die Aktionäre von EuroGas AG darüber zu informieren, dass seit Jahren von dritter Seite extrem feindliche Anstrengungen und Aktionen gegen die Gesellschaft und die Geschäftsleitung der Gesellschaft mit dem Ziel der Schädigung der Gesellschaft und ihrer Aktionäre unternommen wurden und weiterhin noch immer unternommen werden.
Aus diesem Grund hat sich der Verwaltungsrat bereits vor einiger Zeit entschieden, seine Informationspflicht gegenüber den Aktionären auf ein Mindestmass zu beschränken, um die z.Z. laufenden Akquisitionen und deren Finanzierung sowie die Bemühungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Börsen-Gang nicht zu gefährden.
Der Verwaltungsrat kennt die Hintermänner der feindlichen Aktionen und wird dazu auf der in wenigen Wochen in der Schweiz stattfindenden Generalversammlung von EuroGas AG detailliert Stellung nehmen und auch bekanntgeben, welche strafrechtlichen Schritte die Geschäftsleitung von EuroGas AG unternommen hat.
Zürich, 6. Juli 2018
EuroGas AG
Wolfgang Rauball
Präsident des Verwaltungsrates